Die „Mehrwegpflicht“ resultiert aus dem im Mai 2021 vom Bundestag beschlossenen neuen Verpackungsgesetz. Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche geben. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können.
In Deutschland entstehen täglich 770 Tonnen Verpackungsmüll durch Takeaway-Einwegverpackungen. Für wiederverwendbare Kaffee-To-Go-Becher haben sich einige Systeme etabliert. Zur Mitnahme von Speisen werden bereits in geringem Maße Mehrwegverpackungssysteme oder Mehrwegverpackungen mit Pfand angeboten. Deshalb fördert das Bundesumweltministerium mit „Essen in Mehrweg“ ein Projekt zum Umstieg auf Mehrweg-Takeaway-Lösungen.
Seit dem 3. Juli 2021 sind außerdem Herstellung und Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik wie Einwegbesteck und-Tellern, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen EU-weit verboten. Das gilt ebenso für To-Go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor.